Gritsch, Grimm und Marggraf Gmbh    

Ihr Großhändler

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gritsch, Grimm und Marggraf GmbH


1. Allgemeines

  • a) Für alle unsere vertraglichen Leistungen, wie Angebote, Verkäufe, Beratungen, gelten nachfolgende Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird. Andere Bedingungen, insbesondere Einkaufs- und/oder Bestellbedingungen des Käufers / Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • b) Abweichende Vereinbarungen, Zusicherungen und sonstige Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
  • c) Die nachfolgenden Bedingungen und der Vertrag bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in ihren übrigen Teilen rechtsverbindlich


2. Angebot

  • a) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufgrund der aktuellen Situation, sind unsere Angebote 14 Tage gültig. An Angebotesunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unser Zustimmung.
  • b) Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen.
  • c) Alle Angaben wie Maße, Beschreibung, Qualität, Farbangaben, Warenmuster, Abbildungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten oder sonstigen Printmedien sind bestmöglich ermittelt, jedoch nur annähernd und freibleibend.



3. Preise

  • a) Unsere Preise gelten ab Lager oder Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung. Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • b) Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen
  • c) Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Steuern, Frachten usw. die Preise zu berichtigen. Bei Geschäften mit Verbraucher i.S.v. §13BGB gilt dies nur, wenn die Lieferungen oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.


4. Lieferung

  • a) Bei Geschäften mit Unternehmen i.S.v. §14 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, spätestens bei Verlassen des Lagers bzw. Werks, auf den Kunden über.Die sorgfältige Wahl des Versandweges bleibt uns vorbehalten, sofern der Kunde nicht schriftlich Anderes bestimmt. Anlieferung setzt einwandfreie und zumutbare Anfahrt voraus.
  • b) Teillieferungen sind zulässig.
  • c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflicht des Kunden voraus. Die veinbarten Termine für die Lieferung gelten auch mit Meldung der Versandbeeitschaft als eingehalten wenn die LIefergegenstände ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden können.
  • d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Wird uns die Erfüllung unserer Verpflichtungen durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktretn; das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm die Entgegennahme oder Abnahme unserer Lieferungen wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist.
  • e) Die Ware reist branchenüblich verpackt. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  • f) Versicherung gegen Transportschäden oder Transportverluste erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware zu erstatten und schriftlich zu bestätigen. 
  • g) Soweit die vereinbarte Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn dass wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf 10% des Rechnungswertes der Ware, der wegen Unmöglichkeit nicht geliefert werden kann, beschränkt.


5. Mängelrügung und Mängelhaftung

  • a) Bei Geschäften mit Unternehmen i:s:v: § 14 BGBM müssen Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware, bei uns schriftlich vorgebracht werden. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich vorzubringen.
  • b) Geringfügige, handelsübliche Abweichungen der Maserung oder der Farbe von einem Muster oder einer Abbildung sind zulässig
  • c) Bei Geschäften mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Bei Geschäften mit Unternehmen i.S.v. § 14 BGB hat uns der Besteller bei Mängelrügen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Schlägt die Nachrefüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger sonstiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9 - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • d) Für ein Ersatzstück wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand.
  • e) Ware, die als mindere Qualität verkauft worden ist, unterliegt hinsichtlich des die mindere Qualität begründenden Umstandes keiner Gewährleistung.
  • f) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, mangelhafte Bauausführung, übermäßige Beanspruchung entstanden sind.
  • g) Bei Geschäften mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB kann die Mängelbeseitigung von uns solange verweigert werden, wie der Kunde die mangelhafte Sache nicht zu uns zurückgebracht hat. Das Rückbringen der mangelhaften Sache ist nur dann nicht erforderlich, wenn diese bereits fest verbaut ist und nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand zurückgebracht werden könnte.
  • h) Durch Verhandlung über Beanstanden verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge


6. Rücknahme und Annullierung

  • a) Eine freiwillige Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf besondere Bestellung des Kunden beschaffter Ware allein aus Kulanz Gründen findet nicht statt. Andere, mangelfreie Waren werden nur ausnahmsweise aus Kulanz Gründen zurückgenommen, wenn wir vorher zugestimmt haben und die Ware sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Kunde erhält in diesen Fällen eine Gutschrift in Höhe von 85% des Warenwertes für die erbrachte Leistungen.


7. Zahlung

  • a) Zahlung hat sofort ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Vorauskasse oder Barzahlung innerhalb 8 Tage gewähren wir Skonto -Berechnungsgrundlage ist der Warenwert - wie vereinbart. Ersatzteil- und Reparatur Rechnungen sind sofort zu bezahlen.
  • b) Bei der Annahme von Schecks oder Wechseln wird die Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen bei Wechseln gehen zu Lasten des Kunden.
  • c) Bei Geschäften mit Unternehmern i.S.v. §14 BGB sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
  • d)  Geschäften mit Verbrauchern i.S.v. §13 BGB werden für Verzugszeiten Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Bei Gschäften mit Unternehmern i.S.v. §14 BGB werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt davon unberührt.
  • e) Bei Zahlungsverzug oder bei Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Forderungen fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen und gestellte Sicherheiten wegen Z zu verwerten. Ferner , unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Weitere nach dem Gesetz zustehende Rechte bei Zahlungsverzug bleiben im übrigen unberührt.


8. Eigentumsvorbehalt

  • a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Zahlungen aus dem Vertag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für die Saldoforderung gegen den Kunden, soweit es sich hierbei um einen Unternehmer i.S.v. §14 BGB handelt.
  • b) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
  • c) Zahlungen - auch Scheckzahlungen - die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsel erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt mit allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt.
  • d) Der kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiter veräußerung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt.
  • e) Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Interventionskosten trägt der Kunde.
  • f) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den gekauften Waren zur Sicherheit an uns ab.
  • g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihre Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.


9. Schadensersatz

  • a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

  • a) Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
  • b) Für die vertraglichen Beziehungen mit uns gilt Deutsches Recht.
  • c)  Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit, Düsseldorf oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
 
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